Friday, April 27, 2007

Rechtliche Stellung

Kunst ist eine Erscheinung in jeder Kultur, Gegenstand sozialer Konventionen und – sofern eine Gesellschaft ein Rechtswesen entwickelt – ein Objekt der Gesetzgebung. In demokratischen Ländern ist das Recht auf Kunstfreiheit entweder in der Verfassung verankert oder im Rahmen der Meinungsfreiheit garantiert. In zahlreichen anderen Staaten wird die Kunstausübung reglementiert und/oder zu Propagandazwecken instrumentalisiert. In Diktaturen wird Kunst häufig gezielt dazu eingesetzt, das jeweilige Regime zu stabilisieren. Freier künstlerischer Ausdruck wird einer Zensur unterworfen und ist Repressionen ausgesetzt. Teilweise werden die staatlichen, sozialen oder religiösen Anforderungen insoweit verinnerlicht, dass der Künstler von sich aus affirmative Werke produziert (Schere im Kopf).

Plagiate, Imitate und stark von anderen Künstlern beeinflusste Werke gab und gibt es in jeder Phase der Kunstgeschichte. Wenn der Produzent seine Vorbilder verbirgt, ist dies als Kunstfälschung ebenso strafbar wie eine Verletzung des Urheberrechts. Um eine solche Verletzung rechtlich fassbar zu machen, werden vom Gesetzgeber Kriterien eingeführt, die im Kunstbetrieb selbst keine Rolle spielen. So kann aus der Sicht des Urheberrechts ein Künstler ein Werk erst als sein Eigentum bezeichnen, wenn es eine Schöpfungshöhe erreicht hat. Diese setzt eine persönliche, individuelle und geistige (menschliche) Schöpfung voraus, welche eine durch die menschlichen Sinne wahrnehmbare Form besitzt. (siehe Werkbegriff des Urheberrechts bzgl. der Schöpfungshöhe).

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